Schutzvertrag
Unsere Tiere werden nur mit einem TIERÜBERLASSUNGSVERTRAG abgegeben. Dieser Vertrag wurde in Zusammenarbeit mit der Stiftung "Tier im Recht" ausgearbeitet.
Die Schutzgebühr dient einerseits dazu, um einen Teil der anfallenden Kosten zu decken, andererseits um auch Tierhandel vorzubeugen.
Bis die Katzen ausreisefertig sind, fallen folgende Dinge an:
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Behandlungen und Operationen beim Auffinden der Katze
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Entwurmung, Entflohung, Behandlung von Ohrmilben
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Kastration
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Test auf FIV und FeLV
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Impfungen gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen und Tollwut
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Mikrochip
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kostenpflichtiger EU-Heimtierausweis
Bei Kleinkatzen muss die Kastration/Sterilisation von der Adoptivfamilie nachgeholt und uns (Bestätigung des Tierarztes) gemeldet werden. Zudem fallen auch noch die Transportkosten ins neue Zuhause an.
Die Gebühr geht vollumfänglich an die Ausland-Organisation, von der die Katze stammt. Sollten Sie die Katze zurückgeben wollen oder müssen, wird diese Gebühr keinesfalls ersetzt.
Wie Sie sehen, deckt die Schutzgebühr nur einen kleinen Teil der entstandenen Kosten. Daher sind wir natürlich immer um eine kleine Spende dankbar.
Hier finden Sie den Muster-Schutzvertrag als PDF-Datei.