Tierüberlassungs-Vertrag | Laracats - Hope for Animals
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Tierüberlassungs-Vertrag

Unsere Tiere werden nur mit einem TIERÜBERLASSUNGSVERTRAG abgegeben. Dieser Vertrag wurde in Zusammenarbeit mit der Stiftung "Tier im Recht" ausgearbeitet.

 

Die Schutzgebühr dient einerseits dazu, um einen Teil der anfallenden Kosten zu decken, andererseits um auch Tierhandel vorzubeugen.

 

Bis die Katzen ausreisefertig sind, fallen folgende Kosten an:

 

  • Behandlungen und Operationen beim Auffinden der Katze

  • Entwurmung, Entflohung, Behandlung von Ohrmilben

  • Kastration

  • Test auf FIV und FeLV

  • Impfungen gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen und Tollwut

  • Mikrochip

  • kostenpflichtiger EU-Heimtierausweis

  • Transport Spanien-Hartheim oder Spanien-Schweiz (inkl. Verzollung und Mehrwertsteuer)

  • Neue Transportbox für Ihr Tier (nur bei Transport direkt in die Schweiz)

 

Bei Kleinkatzen muss die Kastration/Sterilisation von der Adoptivfamilie nachgeholt und uns (Bestätigung des Tierarztes) gemeldet werden.

Die Gebühr geht vollumfänglich an die Ausland-Organisation, von der die Katze stammt. Sollten Sie die Katze zurückgeben wollen oder müssen, wird diese Gebühr keinesfalls ersetzt.

 

Wie Sie sehen, deckt die Schutzgebühr nur einen kleinen Teil der entstandenen Kosten. Daher sind wir natürlich immer um eine kleine Spende dankbar.

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